Ist Steuergestaltung erlaubt? 

Steuergestaltung ist keine Steuerhinterziehung. Sämtliche empfohlenen Methoden sind erlaubt. Im Gegenzug ist es geradezu notwendig, dass den staatlichen Finanzbehörden nicht unnötiges Geld überlassen wird. Die Möglichkeit das ersparte Geld (teils) in gemeinnützige Projekte zu investieren, kann zudem zur eigenen Vermögensbildung beitragen. 

Es muss sich nicht im Besonderen mit dem Steuerrecht auseinandergesetzt werden. Vielmehr sollen korrekte unternehmerische Entscheidungen getroffen werden, um das eigene Unternehmen gesichert wachsen zu lassen. Hinzu gesellen sich unternehmerische Strategien, die sich nicht nur günstig auf das Steuerrecht auswirken, sondern ohnehin sinnvollerweise zur Vermögensoptimierung durchgeführt werden sollten. Letztendlich wird ein Paket an unternehmerischen Entscheidungen u. a. Investitionen entworfen, die einerseits den Wert des Unternehmens erhöhen, andererseits auch neue Arbeitsplätze schaffen. 

Nicht nur die Steuerersparnis allein schafft die Möglichkeit, sorgenfrei neue Mitarbeiter einzustellen, sondern die durch die Ersparnis ermöglichten Investition in einen wachsenden Betrieb, kann neue Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Bei geschickter Spaltung einzelner Gesellschaften bzw. Betriebsstätten, kann die spätere (Teil-)Veräußerung zu einem hohen Vermögenszuwachs unter Erhalt sämtlicher Arbeitsplätze führen. Der erlangte Wertzuwachs kann somit frühzeitig abgeschöpft werden. Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gerne.

Bild von Ricardo Gomez Angel aus Unsplash










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Reich statt Steuer
Strukturieren statt ans Finanzamt zahlen